Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie und trat am 02. Juli 2023 in Kraft.
Ziel des HinSchG ist der Schutz von natürlichen Personen, die während und vor einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an eine interne Meldestelle oder eine externe Meldestelle melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien (wie Abmahnung, Versagung einer Beförderung u.a.) gegenüber hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) und verpflichtet Beschäftigungsgeber ab 50 Beschäftigten, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten. Alle eingehenden Meldung in mündlicher, schriftlicher oder auf Wunsch in persönlichen Treffen werden vertraulich behandelt und dürfen nur von Mitarbeitenden der internen Meldestelle entgegengenommen und bearbeitet werden.
Mit Hilfe dieser Website möchte das Team der internen Meldestelle die Beschäftigten der
- Dreißig Management GmbH und
- Bäckerei Dreißig GmbH & Co.KG
über das Hinweisgeberschutzgesetz informieren.
In den FAQs habe wir die Informationen rund um das Thema Hinweisgeberschutzgesetz für Sie zusammengefasst.
Weiterhin wird Sie das Team der internen Meldestellen unter „Aktuelles“ über Neuerungen zum Thema Hinweisgeberschutzgesetz und über die Arbeit der internen Meldestelle informieren.
Bei allen Fragen rund um das Thema Hinweisgeberschutzgesetz können Sie sich gern an das Team der internen Meldestelle wenden.
Die Kontaktinformationen der internen Meldestelle finden Sie hier.